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    1. Die DuetHotel AG, Haldenstrasse 1, Postfach, 6342 Baar, nachfolgend DuetHotel genannt, ist die Vertreiberin des freedreams Hotelschecks und der freedreams Jahreskarte in der Schweiz. Der freedreams Hotelscheck berechtigt zu Übernachtungen in den im freedreams Hotelkatalog und auf www.freedreams.ch aufgeführten Hotels zu den nachstehend genannten Bedingungen. Ebenfalls regeln die nachfolgenden Bedingungen die Nutzung der freedreams Jahreskarte.
    2. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Vereinbarungen zwischen DuetHotel und ihren Kunden einschliesslich der Vereinbarungen, die die Nutzung des jeweiligen Hotelschecks, der jeweiligen Hotelkataloge oder der Internetseite betreffen oder durch die Benutzung derselben zustande gekommen ist.
    3. Der freedreams Hotelscheck berechtigt zu maximal 3 aufeinanderfolgenden Übernachtungen für 2 Personen in einem Doppelzimmer in einem der im freedreams Hotelkatalog oder auf der Internetseite aufgeführten Hotels. In einigen speziell dafür gekennzeichneten Hotels ist die Buchung auch für eine Person im Einzelzimmer möglich. Die freedreams Jahreskarte berechtigt den auf der Karte genannten Besitzer und eine weitere, beliebige Person in ihrem Gültigkeitszeitraum zu unlimitiert häufigen Übernachtungen à 3 aufeinanderfolgenden Nächten gemäss den Bedingungen des auch einzeln zu erwerbenden Hotelschecks und soweit nachfolgend geregelt. Zusätzlich berechtigt die Jahreskarte in bestimmten Hotels zur Nutzung von Wellness-Packages, die im Internet beim jeweiligen Hotel beschrieben sind.
    4. Der Benutzer des freedreams Hotelschecks und der freedreams Jahreskarte ist nebst dem Erwerb des Schecks bzw. der Jahreskarte verpflichtet, dem Hotel den Mindestverzehrpreis für Frühstück und Abendessen pro Person und Tag, wie bei der Buchung vereinbart, zu bezahlen. Auch bei teilweiser bzw. Nichtinanspruchnahme von Frühstück und / oder Abendessen ist der Benutzer verpflichtet, den Mindestverzehrpreis zu zahlen. Ausgaben für Getränke, Zigaretten, Zusatzleistungen des Hotels, Kurtaxen usw. sind nicht in dem vom Benutzer im Hotel zu entrichtenden Mindestverzehrpreis für Frühstück und Abendessen enthalten (falls nicht anders angegeben). Der genannte Mindestverzehrpreis wird pro Person und Tag berechnet. Weiterhin verpflichtet sich der Benutzer der freedreams Jahreskarte bei Buchung eines Wellness-Angebots je Aufenthalt und Person ein beim jeweiligen Hotel aufgeführtes Wellness-Package im Hotel zu zahlen, auch wenn er es nicht in Anspruch nimmt. Die Packages sind je nach Hotel unterschiedlich und von der Anzahl Übernachtungen abhängig.
    5. Eine Buchung ist vom Benutzer direkt beim jeweiligen Hotel selbst vorzunehmen. Der Beherbergungsvertrag entsteht somit zwischen dem Benutzer und dem Hotel. Mit der Bestellung eines Hotelschecks, einer Jahreskarte oder eines Hotelkatalogs erklärt der Besteller verbindlich, den bestellten Hotelscheck, die bestellte Jahreskarte bzw. Hotelkatalog erwerben zu wollen. DuetHotel ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Kaufangebot innerhalb von 3 Tagen nach Eingang bei DuetHotel anzunehmen. Die Annahme kann entweder Schriftlich (bei Internetbestellungen elektronisch) oder durch Zusendung der bestellten Ware erfolgen.
    6. Sowohl bei telefonischen als auch bei schriftlichen Buchungen ist der Benutzer verpflichtet, das Hotel darauf hinzuweisen, dass er mit einem freedreams Hotelscheck bzw. einer freedreams Jahreskarte das Zimmer buchen möchte, da ansonsten der Benutzer kein Recht auf ein Zimmer zu den mit DuetHotel vereinbarten Konditionen hat.
    7. Alle Buchungen sind abhängig von der Anzahl der dem Hotel zur Verfügung stehenden Zimmern.
    8. Die Reservation mit einem Hotelscheck ist nur dann gültig, wenn das Hotel die Buchungsbestätigung (graue Kopie des Hotelschecks) vollständig ausgefüllt und unterschrieben empfangen hat oder wenn auf andere mit dem Hotel vereinbarte Weise die Reservierung bestätigt wurde.
    9. Zur Bestätigung der Buchung ist die gelbe Kopie des Hotelschecks an DuetHotel zu senden. Damit erklärt sich der Benutzer einverstanden, über weitere freedreams Angebote informiert zu werden (schriftlich oder telefonisch).
    10. Die Reservation mit der freedreams Jahreskarte ist nur dann gültig, wenn das Hotel die graue Kopie des Reservationsformulars vollständig ausgefüllt und unterschrieben empfangen hat oder wenn die über www.freedreams.ch geschickte Reservationsbestätigung per Mail bestätigt wurde.
    11. Zur Bestätigung der Buchung ist die gelbe Kopie des Reservationsformulars an DuetHotel zu senden. Erfolgt die Reservation über www.freedreams.ch, wird eine Kopie der Reservationsbestätigung automatisch an DuetHotel weitergeleitet. Damit erklärt sich der Benutzer einverstanden, über weitere freedreams Angebote informiert zu werden (schriftlich oder telefonisch).
    12. Bei der Anreise hat der Benutzer dem Hotel das Original des Hotelschecks auszuhändigen bzw. die Jahreskarte zusammen mit einem persönlichen Personalausweis zur Überprüfung der Legitimation vorzuzeigen.
    13. Die Angaben über Preise, Konditionen, Hotelbeschreibungen usw. in den jeweiligen Hotelkatalogen und auf der Internetseite stützen sich auf die Angaben der Hotels. DuetHotel haftet nicht für Inhalt und Richtigkeit der Angaben.
    14. Die Hotelrechnung für die Mahlzeiten und evtl. Zusatzleistungen sind bei der Abreise direkt an das Hotel zu zahlen. Wir weisen darauf hin, dass das Hotel eine Anzahlung bei Buchung oder Ankunft fordern kann.
    15. DuetHotel haftet nicht für Druckfehler. Zwischenzeitliche Veränderungen im Angebot der Hotels und der Bedingungen, unter denen Hotels ihre Zimmer anbieten, sind möglich. Der Benutzer ist daher verpflichtet, sich bei Buchung über die aktuell gültigen Preise und Konditionen zu informieren.
    16. DuetHotel gewährleistet mit dem Verkauf eines Hotelschecks keine Buchung bei den in den Hotelkatalogen bzw. auf der Internetseite genannten Hotels. Die Verfügbarkeit richtet sich nach den Kapazitäten in den Hotels.
    17. Da ein Beherbergungsvertrag zwischen dem Gast und dem Hotel zustande kommt, haftet DuetHotel nicht für mangelhafte, nicht erbrachte und nicht fristgerechte Leistungen des Hotels. Etwaige Gewährleistungsrechte auf Rücktritt, Minderung und Schadensersatz kann der Gast nur gegenüber dem Hotel geltend machen.
    18. Darüber hinaus haftet DuetHotel lediglich bis zur Höhe des/der jeweils eingesetzten Hotelschecks.
    19. Hat der Benutzer bei einem Vertragshotel gebucht, muss er der Buchung nachkommen. Sollte er die Buchung stornieren oder nicht für die komplette Zeit in Anspruch nehmen, weisen wir darauf hin, dass das Hotel das Recht hat, bis zu 100 % des vereinbarten Mindestverzehrpreises für die jeweils ausgefallenen Tage dem Benutzer in Rechnung zu stellen.
    20. Der Hotelscheck behält bis zu dem auf dem Scheck, die Jahreskarte bis zu dem auf der Karte selbst genannten Datum seine Gültigkeit. Der Inhaber ist berechtigt, nicht eingelöste Hotelschecks gegen Vorlage bei DuetHotel gegen Gebühr zu verlängern.
    21. Der Hotelscheck kann nur einmal benutzt und nicht gegen Barzahlung eingetauscht werden. Bei Verlust des Hotelschecks bzw. der Jahreskarte übernimmt DuetHotel keine Haftung.
    22. In der Regel akzeptieren die Hotels mehr als einen Hotelscheck pro Aufenthalt.
    23. Die Jahresgebühr der freedreams Jahreskarte wird jährlich erhoben und ist mit Einzahlungsschein oder Kreditkarte zu bezahlen. Über Änderungen der Adresse oder sonstiger, für die Geschäftsverbindung wesentlicher Angaben, ist der DuetHotel AG unverzüglich schriftlich Meldung zu erstatten.
    24. Die Gültigkeit der freedreams Jahreskarte beträgt 1 Jahr und verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht spätestens drei Monate vor Ablauf des Gültigkeitszeitraums schriftlich gekündigt wird.
    25. Die Jahreskarte ist nicht übertragbar. Bei Verlust oder Diebstahl der Jahreskarte informiert der Karteninhaber unverzüglich DuetHotel. Dies erfolgt telefonisch und/oder schriftlich per Brief, Mail oder Fax. Auf Wunsch wird dem Karteninhaber gegen Gebühr eine Ersatzkarte ausgestellt. Die Karten bleiben Eigentum von DuetHotel. DuetHotel behält sich vor, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund, ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Nach Ende des Vertragsverhältnisses (beispielsweise nach wirksamer Kündigung durch DuetHotel oder dem Inhaber der Jahreskarte) darf die Karte nicht mehr benutzt werden. Bei Beendigung durch berechtigte Kündigung seitens DuetHotel ist die Jahreskarte unverzüglich und unaufgefordert zurückzusenden. Ein Zurückhaltungsrecht an der Karte ist ausgeschlossen. Ist die Kündigung nicht in der Person des Karteninhabers begründet, wird die anteilige Jahresgebühr erstattet. DuetHotel ist berechtigt, den Kooperationspartnern in Sperrlisten bekannt zu geben, welche Kartennummern als vermisst gemeldet sind. Dies gilt auch für die Nummer einer Karte, die durch berechtigte Kündigung durch DuetHotel ungültig geworden ist. Für Schäden, die durch fehlerhafte Angaben einer Kartennummer in der Sperrliste entstehen, haftet DuetHotel nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. DuetHotel tritt ausschliesslich als Vermittler zwischen dem Karteninhaber und den Kooperationspartnern auf. Sollte ein Kooperationsunternehmen eine gültige freedreams Jahreskarte nicht akzeptieren und der Karteninhaber Schaden nehmen, haftet DuetHotel nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine weitergehende Haftung von DuetHotel, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist ausgeschlossen. Einwendungen und sonstige Beanstandungen aus dem Vertragsverhältnis sind ausschliesslich gegenüber den Partnern zu erklären.
    26. Essensgutscheine gelten nur in Verbindung mit einem Hotelaufenthalt unter Einsatz eines Hotelschecks oder einer Jahreskarte und einer der DuetHotel per Kopie des Hotelschecks oder Jahreskarten-
      Reservationsformulars übermittelter Hotelreservierung. Der Gegenwert der Essensgutscheine wird nur in Verbindung mit einem persönlich genutzten Hotelscheck oder einer Reservation mit der Jahreskarte und der damit verbundenen Rechnung für das Essen (Frühstück/ Abendessen exkl. Getränke und sonstige Nebenleistungen) ausgezahlt. Ein Essensgutschein muss zusammen mit der Hotelrechnung eingereicht werden, aus der Rechnung muss die Höhe der Halbpensionskosten hervorgehen. Essensgutscheine gelten nicht für Getränke und andere Nebenkosten.
    27. Für Kunden, die im Besitz einer freedreams Jahreskarte sind, gelten zusätzliche Bedingungen. Die freedreams Jahreskarte berechtigt den Inhaber 1 Jahr lang kostenlos zu unlimitiert häufigen Übernachtungen à 3 aufeinanderfolgenden Nächten zu den Bedingungen des freedreams Hotelschecks (siehe oben) in Anspruch zu nehmen. In einigen speziell dafür gekennzeichneten Hotels ist die Buchung auch für 2 aufeinanderfolgende Nächte möglich Die freedreams Jahreskarte ist nicht übertragbar und kann nur vom Inhaber plus einer weiteren Person genutzt werden. Zusammen mit der freedreams Jahreskarte erhält der Inhaber ein Reservationsheft mit Reservationsformularen. Pro Reservation eines Aufenthaltes in einem Hotel muss die gelbe Kopie der Reservationsbestätigung an DuetHotel zurückgeschickt werden. Erfolgt die Reservation über www.freedreams.ch, wird eine Kopie der Reservationsbestätigung automatisch an DuetHotel weitergeleitet. Eine Reservationsbestätigung ist für jeweils drei Nächte gültig. Für längere Aufenthalte können mehrere Reservationsbestätigungen miteinander kombiniert werden. Reservationsformulare können kostenlos bei DuetHotel nachbestellt werden.
    28. Der Kunde ist einverstanden, dass seine im Rahmen der Geschäftsbeziehungen bekannt werdenden, personenbezogenen Daten in der EDV von DuetHotel eingespeichert und verarbeitet werden. Alle persönlichen Daten werden vertraulich behandelt. Bei Inkassofällen erfolgt ein Datenaustausch mit der Intrum Justitia AG, Schwerzenbach.
    29. Werden Aufträge an das Inkassobüro weitergeleitet, entfällt der Anspruch auf die Zustellung allfälliger Geschenke, die über Spezialangebote bestellt wurden.
    30. DuetHotel behält sich vor, im Falle eines Rechtsstreites elektronische Beweismittel zu nutzen.
    31. Die Administrationskosten gehen zu Lasten des Kunden. Die jeweiligen Administrationskosten für Hotelscheck- bzw. Jahreskartenbestellungen sind bei jedem Angebot separat aufgeführt.
    32. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der DuetHotel AG.
    33. Bei Nicht-Gebrauch der Geschenkkarte innert 24 Monaten verfällt die Karte. Das Restguthaben wird nicht ausbezahlt. Bei Verlust oder Diebstahl wird die Karte nicht ersetzt.
    34. Der Gerichtsstand und Erfüllungsort ist, soweit rechtlich zulässig, Zug. Es gilt Schweizer Recht.
    35. Ansprüche gegenüber DuetHotel verjähren in einem Jahr ab Ende der Vermittlertätigkeit.
    36. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder sollte eine regelungsbedürftige Lücke bestehen, sollen die AGB im übrigen Bestand haben.
    37. DuetHotel ist berechtigt, die AGB in zumutbarer Weise zu verändern. Änderungen und Ergänzungen werden durch schriftliche Benachrichtigungen bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn nicht innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch erhoben wird.

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